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Die Kindertagespflege ist eine familiennahe, flexible Betreuungsform durch eine Tagespflegeperson vor allem für Kinder unter drei Jahren. Die Betreuung findet entweder im Haushalt der Tagesmutter / Tagespflegeperson oder in dem Haushalt der Eltern des Kindes statt, in Ausnahmen auch in eigens dafür angemieteten Räumen.

Bund, Länder und Gemeinden haben sich darauf verständigt, bis 2013 für bundesweit im Durchschnitt 35 Prozent der Kinder unter drei Jahren Betreuungsplätze zur Verfügung zu stellen.

Rund ein Drittel der neuen Plätze sollen bei Tagesmüttern oder auch Tagesvätern entstehen.
Damit wird die Kindertagespflege zu einer der Betreuung in Tageseinrichtungen gleichrangigen Betreuungsform ausgebaut.

Um diesem Ziel näher zu kommen, hat die Bundesregierung das "Aktionsprogramm Kindertagespflege" ins Leben gerufen und finanziell ausgestattet.
Näheres zum Aktionsprogramm finden Sie unter www.esf-regiestelle.eu.

"Die Kindertagespflege stellt sich als besonders flexible Form der Kinderbetreuung dar, die dem Wunsch der Eltern nach einer familiennahen Betreuung in besonderer Form entgegenkommt. Der Ausbau der Kindertagespflege trägt damit entscheidend zu einer gleichberechtigten Teilhabe beider Elternteile insbesondere aber von Frauen am Arbeitsmarkt bei. Gleichzeitig kommt der Ausbau der Kindertagespflege als wichtiger Baustein frühkindlicher Bildung, Erziehung und Betreuung den Kindern zugute. Die Kindertagespflege wird damit perspektivisch gleichrangig zur Betreuung in Tageseinrichtungen für Kinder."
( aus: Aktionsprogramm Kindertagespflege )


Qualifizierung in der Tagespflege


Im Rahmen eines Modellprojektes wurden unterschiedliche Fortbildungskonzepte an neun Standorten in der Bundesrepublik Deutschland untersucht und ausgewertet. Auf Basis der Ergebnisse entwickelte das Forschungsteam des Deutschen Jugendinstitutes ein eigenständiges Fortbildungsprogramm für Tagesmütter / Tagespflegepersonen im Umfang von 160 Unterrichtsstunden. Das Curriculum erschien im Jahr 2002
Das Curriculum beschreibt einen Mindeststandard an Inhalten für eine Vorbereitung auf die Tagespflegetätigkeit


Betreuungsanspruch und Finanzierung


Das Jugendamt prüft die Voraussetzungen und finanziert eine Tagespflege bis 3-jähriger Kinder bei Berufstätigkeit, Ausbildung oder beruflicher Eingliederungsmaßnahme der Eltern - oder einem besonderen Förderungsbedarf des Kindes (dann bis 14 Jahren); (§ 24 SGB VIII).
Wie in der Kindertagesstätte beteiligen sich die Eltern und zahlen entweder an das Jugendamt oder an die Tagespflegeperson.

Weitere Informationen sind auch über Internet-Seite des Vereins Leuchtsterne zu erhalten:
www.leuchtsterne-ev.de